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Anmeldung

Vom 23.02. - 27.02.2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei uns anzumelden.

Im Folgenden möchten wir Ihnen nun den Ablauf des Verfahrens darstellen:

Bei einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung oder einer Realschulempfehlung ist ein Anmeldegespräch verpflichtend. Bitte ermöglichen Sie es Ihrem Kind, am Gespräch teilnehmen zu können.. Buchen Sie hierfür telefonisch unter 0221-221-38240 und per E-mail (gymnasium-bruegelmannstrasse@stadt-koeln.de) einen Termin.


Unsere Anmeldegespräche für Kinder mit einer uneingeschränkten Gymnasialempfehlung sind leider fast alle ausgebucht. Sie haben die Möglichkeit die restlichen Termine telefonisch bei uns zu buchen. 

Sie dürfen bei uneingeschränkter Gymnasialeignung die unten genannten Dokumente während der Anmeldewoche vom 23.02. - 27.02.2026 entweder in einem Umschlag in unseren Briefkasten in der Brügelmannstraße 10 werfen oder persönlich in unserem Sekretariat  abgeben, falls Sie kein Gespräch wünschen.

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Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Ausgefüllter Anmeldebogen unserer Schule. Dieser Bogen kann auch direkt digital ausgefüllt und dann ausgedruckt werden (wenn möglich: doppelseitig). In einigen Browsern müssen Sie den Bogen zunächst herunterladen, z.B. mit Rechtsklick und "Verknüpfte Datei laden unter".

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  • Bitte vergessen Sie nicht, den Anmeldebogen zu unterschreiben.

    • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern reicht eine Unterschrift aus, Sie dürfen auch gerne beide unterschreiben.

    • Bei alleinigem Sorgerecht reichen Sie bitte entsprechenden Nachweis ein bzw. legen ihn bei der Anmeldung vor.

 

  • Zeugnis der 4. Klasse 1. Halbjahr mit Empfehlung der Schulform als Kopie

 

  • Formularsatz der Stadt Köln (von der Grundschule ausgehändigt) im Original

 

  • 1 Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben und direkt auf den Anmeldebogen kleben)

 

  • Kopie der entsprechenden Seite im Impfpass oder ärztliche Bescheinigung über den Schutz gegen Masern (Pflicht) oder aber Vorlage des Impfpasses in unserem Sekretariat

Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens benötigen außerdem: 

  • Bescheid des Schulamtes über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung (sofern dieser vorliegt) 

  • Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernens (früher: Anlage D)

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​Die Aufnahmeentscheidung erfolgt nicht nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen, sondern erst nach Ablauf des Anmeldezeitraumes!

 

Der Versand der Zu- und Absagen erfolgt zentral (geplant: ca. 05.03.2026), nachdem die Aufnahme-Entscheidungen getroffen und die Bescheide erstellt worden sind. 

Folgende Kriterien gelten gemäß § 1 APO-SI zur Auswahl bei der Aufnahme in die Klasse 5:

§ 1Aufnahme 

(1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. § 8 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) bleibt unberührt.

(2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle (…). Sollten Sie einen Härtefall melden wollen, so machen Sie dies bitte spätestens im Verlauf des Anmeldegesprächs. 

Das Gymnasium Brügelmannstraße hat aus den möglichen Kriterien folgende Reihenfolge der Auswahl festgelegt:

a) Geschwisterkinder

b) Losverfahren

Sollten Sie schon jetzt Fragen zum Anmeldeverfahren, zu unserer Schule oder aber zum Übergang ans Gymnasium haben, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren Sie uns unter 

gymnasium-bruegelmannstrasse@stadt-koeln.de

oder rufen Sie uns an: 0221 221 38240

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