
Anmeldung
Vom 23.02. - 27.02.2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei uns anzumelden.
Im Folgenden möchten wir Ihnen nun den Ablauf des Verfahrens darstellen:
Bei einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung oder einer Realschulempfehlung ist ein Anmeldegespräch verpflichtend. Bitte ermöglichen Sie es Ihrem Kind, am Gespräch teilnehmen zu können.
Bei einer uneingeschränkten Gymnasialempfehlung müssen Sie keinen Gesprächstermin wahrnehmen, dürfen aber natürlich gerne dennoch einen buchen. Wir würden uns freuen, Sie und Ihr Kind persönlich kennenlernen zu dürfen. Alternativ dürfen Sie die unten genannten Dokumente während der Anmeldewoche vom 23.02. - 27.02.2026 entweder in einem Umschlag in unseren Briefkasten in der Brügelmannstraße 10 werfen oder persönlich in unserem Sekretariat abgeben.
Die Buchung für Anmelde- und Beratungsgespräche (23. und 25,2.2026) ist ab 04.12.2025 möglich. Dann wird der Link hinter dem Button freigeschaltet.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Ausgefüllter Anmeldebogen unserer Schule. Dieser Bogen kann auch direkt digital ausgefüllt und dann ausgedruckt werden (wenn möglich: doppelseitig). In einigen Browsern müssen Sie den Bogen zunächst herunterladen, z.B. mit Rechtsklick und "Verknüpfte Datei laden unter".
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Bitte vergessen Sie nicht, den Anmeldebogen zu unterschreiben.
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Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern reicht eine Unterschrift aus, Sie dürfen auch gerne beide unterschreiben.
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Bei alleinigem Sorgerecht reichen Sie bitte entsprechenden Nachweis ein bzw. legen ihn bei der Anmeldung vor.
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Zeugnis der 4. Klasse 1. Halbjahr mit Empfehlung der Schulform als Kopie
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Formularsatz der Stadt Köln (von der Grundschule ausgehändigt) im Original
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1 Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben und direkt auf den Anmeldebogen kleben)
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Kopie der entsprechenden Seite im Impfpass oder ärztliche Bescheinigung über den Schutz gegen Masern (Pflicht) oder aber Vorlage des Impfpasses in unserem Sekretariat
Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens benötigen außerdem:
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Bescheid des Schulamtes über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung (sofern dieser vorliegt)
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Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernens (früher: Anlage D)
Die Aufnahmeentscheidung erfolgt nicht nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen, sondern erst nach Ablauf des Anmeldezeitraumes!
Der Versand der Zu- und Absagen erfolgt zentral (geplant: ca. 05.03.2026), nachdem die Aufnahme-Entscheidungen getroffen und die Bescheide erstellt worden sind.
Folgende Kriterien gelten gemäß § 1 APO-SI zur Auswahl bei der Aufnahme in die Klasse 5:
§ 1Aufnahme
(1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. § 8 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) bleibt unberührt.
(2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle (…).
Das Gymnasium Brügelmannstraße hat aus den möglichen Kriterien folgende Reihenfolge der Auswahl festgelegt:
a) Geschwisterkinder
b) Losverfahren
Sollten Sie schon jetzt Fragen zum Anmeldeverfahren, zu unserer Schule oder aber zum Übergang ans Gymnasium haben, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren Sie uns unter
gymnasium-bruegelmannstrasse@stadt-koeln.de
oder rufen Sie uns an: 0221 221 38240
