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Anmeldung

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Vom 01.03. - 04.03.2027 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei uns anzumelden. Der Annahmeschluss am 04.03.2027 ist um 14.30 Uhr im Sekretariat. Anmeldungen, die später eintreffen oder eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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Im Folgenden möchten wir Ihnen nun den Ablauf des Verfahrens darstellen:

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Bei einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung oder einer Realschulempfehlung ist ein Anmeldegespräch verpflichtend. Bitte ermöglichen Sie es Ihrem Kind, am Gespräch teilnehmen zu können.

Buchen Sie hierfür hier einen Termin. Ab 3.12.2026 können Sie Termine buchen. 

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Sie dürfen bei uneingeschränkter Gymnasialeignung die unten genannten Dokumente während der Anmeldewoche vom 01.03. - 04.03.2027 entweder in einem Umschlag in unseren Briefkasten in der Brügelmannstraße 10 werfen oder persönlich in unserem Sekretariat  abgeben, falls Sie kein Gespräch wünschen.  Natürlich dürfen Sie ebenfalls ein Anmeldegespräch vereinbaren. Ab 3.12.2026 können Sie Termine buchen. 

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Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Ausgefüllter Anmeldebogen unserer Schule. Dieser Bogen kann auch direkt digital ausgefüllt und dann ausgedruckt werden (wenn möglich: doppelseitig). In einigen Browsern müssen Sie den Bogen zunächst herunterladen, z.B. mit Rechtsklick und "Verknüpfte Datei laden unter".

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​​Der aktuelle Anmeldebogen ist ab Anfang Dezember online.

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  • Bitte vergessen Sie nicht, den Anmeldebogen zu unterschreiben.

    • Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldung von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein oder uns ein Entscheid über ein alleiniges Sorgerecht vorgelegt werden muss.

 

  • Zeugnis der 4. Klasse 1. Halbjahr mit Empfehlung der Schulform als Kopie

 

  • Formularsatz der Stadt Köln (von der Grundschule ausgehändigt) im Original

 

  • 1 Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben und direkt auf den Anmeldebogen kleben)

 

  • Kopie der entsprechenden Seite im Impfpass oder ärztliche Bescheinigung über den Schutz gegen Masern (Pflicht) oder aber Vorlage des Impfpasses in unserem Sekretariat

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Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens benötigen außerdem: 

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  • Bescheid des Schulamtes über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung (sofern dieser vorliegt) 

  • Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernens (früher: Anlage D)

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​Die Aufnahmeentscheidung erfolgt nicht nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen, sondern erst nach Ablauf des Anmeldezeitraumes!

 

Der Versand der Zu- und Absagen erfolgt zentral (geplant: bis spätestens 10.03.2027), nachdem die Aufnahme-Entscheidungen getroffen und die Bescheide erstellt worden sind. 

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Folgende Kriterien gelten gemäß § 1 APO-SI zur Auswahl bei der Aufnahme in die Klasse 5:

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§ 1Aufnahme 

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(1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. § 8 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) bleibt unberührt.

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(2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle (…). Sollten Sie einen Härtefall melden wollen, so machen Sie dies bitte spätestens im Verlauf des Anmeldegesprächs. Der Antrag muss schriftlich inklusive Einreichung notwendiger Bescheinigungen oder Atteste erfolgen.

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Das Gymnasium Brügelmannstraße hat aus den möglichen Kriterien folgende Reihenfolge der Auswahl festgelegt:

a) Geschwisterkinder

b) Losverfahren

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Sollten Sie schon jetzt Fragen zum Anmeldeverfahren, zu unserer Schule oder aber zum Übergang ans Gymnasium haben, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren Sie uns unter 

gymnasium-bruegelmannstrasse@stadt-koeln.de

oder rufen Sie uns an: 0221 221 38240

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